Definition: Unvollkommene Verbindlichkeit (vor § 241 BGB)
4. Juli 2025
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Was versteht man unter einer „unvollkommenen Verbindlichkeit“?
Eine unvollkommene Verbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit des Schuldners, deren Erfüllung der Gläubiger zwar verlangen, aber nicht durchsetzen kann.
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