Definition: Schaden (vor § 249 BGB)
27. April 2025
3 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Schaden“ (§ 249 BGB)?
Ein Schaden ist eine unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten (materiellen oder immateriellen) Gütern.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Claroushka
29.1.2025, 17:54:35
Bei der Frage “Was versteht man unter einem Schaden?” denke ich zu allererst an die Defintion des Schadensbegriffs (“unfreiwillige Einbuße an Vermögen oder…” usw.). Wenn nach der Differenzhypothese gefragt ist, halte ich es für genauer nach der “Ermittlung eines ersatzfähigen Schadens” zu fragen (o.ä.).