Definition: Schaden (vor § 249 BGB)

27. April 2025

3 Kommentare

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Was versteht man unter einem „Schaden“ (§ 249 BGB)?

Ein Schaden ist eine unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten (materiellen oder immateriellen) Gütern.

Bei Vermögensschäden wird der Schaden durch die Differenzhypothese ermittelt, indem ein Vergleich zwischen zwei Güterlagen vorgenommen wird: (1) Was ist jetzt die konkrete tatsächliche Lage des Geschädigten mit schädigendem Ereignis und (2) wie wäre jetzt seine hypothetische Lage, wenn das Schadensereignis nicht eingetreten wäre? Bei Nichtvermögensschäden gibt es keine Differenz, vielmehr ist hier auf die Veränderung der immateriellen Lage abzustellen und inwieweit hierdurch eine Verschlechterung eingetreten ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Claroushka

Claroushka

29.1.2025, 17:54:35

Bei der Frage “Was versteht man unter einem Schaden?” denke ich zu allererst an die Defintion des Schadensbegriffs (“unfreiwillige Einbuße an Vermögen oder…” usw.). Wenn nach der Differenzhypothese gefragt ist, halte ich es für genauer nach der “Ermittlung eines ersatzfähigen Schadens” zu fragen (o.ä.).


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