Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Definition Schutzbereich Postgeheimnis
Definition: Definition Schutzbereich Postgeheimnis
13. Februar 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (1.636 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was schützt das Postgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Postgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von körperlichen Transport- und Kommunikationsvorgängen, die durch einen Dienstleister abgewickelt werden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Artimes
5.9.2024, 15:21:32
Wie grenzen sich Brief-/
Postgeheimnisvom sachlichen/persönlichen Schutzbereich her ab?

Sassun
13.10.2024, 11:29:24
: - Nur Briefe im engeren Sinne nach der Definition - Adressat jedermann durch § 202 StGB
Postgeheimnis: - Auch Paket- /
Warenversendungen - Adressat nur Mitarbeiter von Postdienstleistern, §§ 39 ff. PostG Anmerkung: Unmittelbar grundrechtsverpflichtet ist natürlich nur der Staat nach Art. 1 III GG.
Amelie7
7.11.2024, 17:43:20
So eine Übersicht wie von @[Sassun](247789) wäre als Aufgabe auch toll :)