Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Definition Schutzbereich Postgeheimnis
Definition: Definition Schutzbereich Postgeheimnis
Was schützt das Postgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Postgeheimnis schützt die Vertraulichkeit von körperlichen Transport- und Kommunikationsvorgängen, die durch einen Dienstleister abgewickelt werden.
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