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Definition: Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)

7. April 2026

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Was bedeutet der Grundsatz der Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?

Die Freiheit der Wahl schließt jeden auch nur mittelbaren Zwang oder Druck auf die Entscheidungsfreiheit eines Wählenden von außen aus. Die Entschließungsfreiheit der Wählenden muss sowohl in der Vorbereitungsphase einer Wahl als auch für den Wahlakt selbst sichergestellt sein.

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