Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition: Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
9. Juni 2025
1 Kommentar
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Was bedeutet der Grundsatz der Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?
Die Freiheit der Wahl schließt jeden auch nur mittelbaren Zwang oder Druck auf die Entscheidungsfreiheit eines Wählenden von außen aus. Die Entschließungsfreiheit der Wählenden muss sowohl in der Vorbereitungsphase einer Wahl als auch für den Wahlakt selbst sichergestellt sein.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

APhM
24.1.2025, 06:47:53
Bearbeitet man die Fragestellung mit AI ist die Fragestellung und mehr unvollständig bzw. nicht lesbar. Bei der Bearbeitung als Lückentext ist die Frage vollständig, die Zeichnung jedoch nur mit der unteren Hälfte abgebildet. Liebe Grüße : )