Definition: Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB)
22. April 2025
4,7 ★ (535 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann ist eine Sache frei von Sachmängeln?
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.
Die Legaldefinition von Sachmangel findet sich in § 434 Abs. 1 BGB.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!