Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition: Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
22. Februar 2025
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Was bedeutet der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?
„Allgemein“ sind Wahlen, an denen alle Staatsbürger ohne Unterscheidung nach politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen teilnehmen dürfen. Dieser Grundsatz ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG).
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