Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Beweisverwertungsverbot, relativ
Definition: Beweisverwertungsverbot, relativ
Was versteht man unter einem relativen Beweisverwertungsverbot?
Ein relatives Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn die Einzelfallabwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung der Straftaten sowie dem Funktionieren der Strafrechtspflege und dem Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner verfahrensrechtlichen Stellung ergibt, dass Letzteres infolge eines Verstoßes gegen eine Verfahrensnorm der StPO derart beeinträchtigt ist, dass die gewonnenen Beweise nicht verwertet werden dürfen.
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