Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Einführung Beweisverwertungsverbot, § 261 StPO
Einführung Beweisverwertungsverbot, § 261 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jura-Studentin J stolpert das erste Mal über den Begriff des „Beweisverwertungsverbotes”. Sie fragt sich, was dahinter steckt. Kannst du ihr helfen?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführung Beweisverwertungsverbot, § 261 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es gibt relative und absolute Beweisverwertungsverbote.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weiterhin unterscheidet man zwischen selbstständigen und unselbstständigen Beweisverwertungsverboten.
Ja, in der Tat!
3. Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein Beweismittel vom Gericht in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden darf.
Nein!
4. Verwertet das Gericht ein Beweismittel trotz relativen Beweisverwertungsverbotes, verletzt es § 261 StPO.
Genau, so ist das!
5. Im Zusammenhang mit einem Beweisverwertungsverbot sollte J auch immer an die Widerspruchslösung (BGH) denken.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nocebo
3.8.2024, 15:58:43
Die Frage zur Widerspruchslösung ist zu pauschal. Wenn man im MGS im Stichwortverzeichnis unter Widerspruchslösung schaut, sieht man, dass nur einzelne, wenige Normen davon betroffen sind!
Linne_Karlotta_
22.8.2024, 14:37:03
Hallo @[Nocebo](222699), danke für Deinen Hinweis. Ich habe die Aussage und die Erklärung jetzt entsprechend angepasst. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team