Definition: Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Vorbehalt des Gesetzes“?
Nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes darf die Verwaltung bei grundrechtsbeschneidenden Maßnahmen nur dann handeln, wenn eine gesetzliche (Ermächtigungs-)Grundlage vorhanden ist.
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