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Definition: Beendigung (vor § 13 StGB)

11. April 2026

6 Kommentare


Wann ist eine Straftat „beendet“?

Eine Straftat ist beendet, wenn das strafbare Unrecht seinen Abschluss gefunden hat.

Bei vielen Delikten fallen Vollendung und Beendigung zusammen (z.B. Körperverletzung). Anders ist dies insbesondere im Bereich der Vermögensdelikte und Delikte mit überschießender Innentendenz, wo zwischen der Vollendung des Tatbestands (z.B. Wegnahme einer fremden Sache in Zueignungsabsicht, § 242 Abs. 1 StGB) und der Beendigung (Sicherung der Beute) durchaus ein längerer zeitlicher Abstand liegen kann.Der Beendigungszeitpunkt ist insbesondere im Hinblick auf eine strafbare Beteiligung an der Tat relevant. Nach Beendigung der Tat ist dies ausgeschlossen, während es für den Zeitraum zwischen Beendigung und Vollendung umstritten ist.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

joshua lindemann

joshua lindemann

3.7.2025, 11:05:09

Passt nicht viel besser diese

Definition

hinsichtlich der Vorstellung des Täters: „ Der Versuch ist beendet, sobald der Täter glaubt, alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan zu haben“.

TI

Timurso

3.7.2025, 12:20:03

Achtung, es geht hier nicht um die Beendigung des Versuchs, sondern der Tat selbst! Also nach Vollendung der Tat.

Dogu

Dogu

19.8.2025, 12:40:56

Streng genommen ist dann ein Diebstahl

ja

erst dann beendet, wenn der ursprüngliche

Gewahrsam

sinhaber diesen wiedererlangt hat

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

19.8.2025, 14:53:42

Hallo @[Dogu](137074), das könnte man zwar in Laiensprache so formulieren, entspricht aber nicht dem strafrechtswissenschaftlichen Begriff. Danach ist der Diebstahl beendet, sobald die Beute gesichert ist. Vergleiche auch BeckOK StGB/Wittig, 66. Ed. 1.8.2025, StGB § 242 Rn. 46-47 mit weiteren BGH-Nachweisen. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team