Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze

Unmittelbarkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)

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Definition: Unmittelbarkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)

18. April 2026

3 Kommentare


Was bedeutet der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?

Die Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet, dass die Stimmabgabe der Wahlberechtigten sich auf die zu entsendenden Vertreter des Parlaments selbst beziehen muss. Es dürfen keine Wahlpersonen, Stellvertretende oder andere Instanzen dazwischengeschaltet werden. Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet auch, dass die Wählenden vor dem Wahlakt erkennen müssen, wer sich um ein Mandat bewirbt und wie sich die Stimmabgabe darauf auswirkt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

susiphia

susiphia

1.5.2025, 10:26:13

Wie sind vor diesem Hintergrund denn die (teilweise leeren) Wahlversprechen vieler Politiker zu beurteilen? Wenn ich vor der Wahl A verspreche, dann aber B umsetze, widerspricht das doch eigentlich - mMn - gegen den Grundsatz, dass Wählern deutlich sein muss, wie sich die Stimmabgabe auswirkt?

dolo agitation

dolo agitation

28.5.2025, 18:33:06

Hey @[susiphia](293362), das mag auf den ersten Anschein so sein. Die Wahlrechtsgrundsätze beziehen sich jedoch allesamt nur auf die Frage wie sich das Parlament zusammensetzt. Art 38 I 1 GG schreibt „Die Abgeordneten werden [… nach den Wahlrechtsgrundsätzen …] gewählt.“ Insofern steht die Wahl als Legitimationsakt im Fokus. Eine Festlegung des Parlaments oder der Abgeordneten auf inhaltliche Fragen durch die Bundestagswahl besteht hingegen gerade nicht. Das ergibt sich vor allem aus Art. 38 I 2 GG, der statuiert, dass Abgeordnete gerade nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Im Umkehrschluss sind sie damit auch an kein Wahlversprechen gebunden. Das zeigt sich ebenso in der Gegenüberstellung zu den existierenden plebiszitären Elementen im Grundgesetz (vgl. Art 29 & Art 146 GG). Diesen Erwägungen der Systematik und des Wortlauts folgend kann sich die Unmittelbarkeit nur auf den Vorgang der Personenwahl beziehen, nicht aber auf inhaltliche Fragen. Hoffe das hilft dir fürs Verständnis. VG

susiphia

susiphia

28.5.2025, 20:25:28

Ahhh, vielen lieben Dank! Das hilft tatsächlich :) Viele Grüße!