Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Definition: Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)
9. Juni 2025
2 Kommentare
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Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung?
Die Sicherungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO dient der Sicherung des Status quo. Sie ist dann statthaft, wenn der Antragssteller bereits ein Recht innehat und den gegenwärtigen Zustand aufrechterhalten will.
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