Öffentliches Recht

VwGO

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)

Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Definition: Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

9. Juni 2025

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Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung?

Die Sicherungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO dient der Sicherung des Status quo. Sie ist dann statthaft, wenn der Antragssteller bereits ein Recht innehat und den gegenwärtigen Zustand aufrechterhalten will.

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