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Definition: Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

27. März 2026

4 Kommentare


Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung?

Die Sicherungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO dient der Sicherung des Status quo. Sie ist dann statthaft, wenn der Antragssteller bereits ein Recht innehat und den gegenwärtigen Zustand aufrechterhalten will.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FalkTG

FalkTG

4.9.2025, 14:10:46

for real

SF_9

SF_9

17.3.2026, 21:33:58

Yes, for real, ich bin auch nicht drauf gekommen, dass wir Wörter im Lückentext ver bin den können…