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Öffentliches Recht: 221 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 221 Definitionen zum Thema Öffentliches Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Öffentliches Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Sonderrechtstheorie, modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?

Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit – Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit

Was versteht man nach der Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit unter einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)?

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Eingriffsbegriff, moderner

Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Subordinationstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Wann ist nach der „Subordinationstheorie“ eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO )?

Bundestreue

Was ist die Bundestreue?

Die neuesten Definitionen zum Thema Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Öffentliches Recht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Unmittelbarkeit beim kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbot

Definiere den Begriff der Unmittelbarkeit des Vor- bzw. Nachteils im Rahmen des kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbots (z.B. Art. 49 Abs. 1 S. 1 BayGO, Art, 20 Abs. 1 SächsGemO, Art. 22 Abs. 1 GO SH):

Beschwerdebefugnis (§ 90 Abs. 1 BVerfGG)

Definiere den Begriff der Beschwerdebefugnis bei der Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)!

Freiheitlich demokratische Grundordnung (Art. 21 Abs. 2 GG)

Definiere den Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung” (Art. 21 Abs. 2 GG)!

Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)

Was versteht man unter einem „Gericht“ i.S.d. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG? ‌

Wirtschaftliche Gemeindebetätigung

Die besonderen Anforderungen der Schrankentrias gelten nur für eine wirtschaftliche Gemeindebetätigung (vgl. § 107 Abs. 1 S. 1 GO NRW) bzw. für wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 102 Abs. 1 GemO BW). Was versteht man unter einer wirtschaftlichen Betätigung?

Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?

Öffentliches Recht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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