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Definition: Definition grober Unverstand

16. Mai 2026


Das Gericht kann von Strafe absehen oder diese mildern, wenn der Täter aus grobem Unverstand verkennt, dass der Versuch nach der Art des Tatobjekts oder des Tatmittels überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte (§ 23 Abs. 3 StGB). Wann liegt grober Unverstand vor?

Grober Unverstand liegt vor, wenn der Täter völlig abwegige Vorstellungen über gemeinhin bekannte Ursachenzusammenhänge hat.

Grober Unverstand wird lediglich in wirklich offensichtlichen Fällen angenommen. Laut BGH liegen die Voraussetzungen nur vor, wenn der Irrtum für jeden Menschen mit durchschnittlichem Erfahrungswissen offenkundig, ja geradezu handgreiflich ist.In Abgrenzung zum abergläubischen Versuch erkennt der Täter hier die grundsätzlichen Naturgesetze der Welt an, geht also nicht von der Existenz übernatürlicher Kräfte aus.

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