Definition: Definition Verhaltensverantwortlichkeit

12. Dezember 2025

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Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Verhaltensverantwortlichkeit meint die gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit einer Person, die durch ihr Verhalten eine Gefahr verursacht.

Gegen einen Verhaltensverantwortlichen können Ordnungsbehörden und Polizei die Maßnahme der Gefahrenabwehr richten. Die Verhaltensverantwortlichkeit ist in den Polizei- und Ordnungs(behörden)gesetzen aller Bundesländer geregelt (z.B. Art. 7 Abs. 1 BAyPAG, § 4 Abs. 1 PolG NRW, § 7 Abs. 1 ThürPAG, § 6 Abs. 1 NPOG, § 13 Abs. 1 ASOG). Der Verhaltensverantwortliche wird regelmäßig auch als Verhaltensstörer oder Handlungsstörer bezeichnet.
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