Polizei- und Ordnungsrecht: 19 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 19 Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Gefahr, abstrakte

Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr” im Sinne des Polizeirechts?

Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?

Schaden (vor § 7 BPolG)

Was versteht man im Polizeirecht unter einem „Schaden“?

Gefahr, abstrakte

Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr“ im Sinne des Polizeirechts?

Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Ordnung, öffentliche

Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Gefahrenverdacht

Definiere den Begriff „Gefahrenverdacht“:

Gefahr, Putativ- (Scheingefahr)

Definiere den Begriff „Putativgefahr“ (Scheingefahr):

Gefahr, Anscheins-

Definiere den Begriff „Anscheinsgefahr“:

Gefahr, latente

Definiere den Begriff „latente Gefahr“:

Gefahr im Verzug

Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?

Gefahr, drohende

Definiere den Begriff „drohende Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr, dringende

Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr, gemeine

Definiere den Begriff „gemeine Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr für Leib oder Leben

Definiere den Begriff „Gefahr für Leib oder Leben“ im Polizeirecht:

Gefahr, erhebliche

Definiere den Begriff „erhebliche Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr, gegenwärtige

Definiere den Begriff „gegenwärtige Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr, konkrete

Definiere den Begriff „konkrete Gefahr“ im Polizeirecht: