Polizei- und Ordnungsrecht: 18 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 18 Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)
Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?
Was versteht man im Polizeirecht unter einem „Schaden“?
Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr“ im Sinne des Polizeirechts?
Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)
Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?
Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
Definiere den Begriff „Gefahrenverdacht“:
Gefahr, Putativ- (Scheingefahr)
Definiere den Begriff „Putativgefahr“ (Scheingefahr):
Definiere den Begriff „Anscheinsgefahr“:
Definiere den Begriff „latente Gefahr“:
Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?
Definiere den Begriff „drohende Gefahr“ im Polizeirecht:
Definiere den Begriff „dringende Gefahr“ im Polizeirecht:
Definiere den Begriff „gemeine Gefahr“ im Polizeirecht:
Gefahr für Leib oder Leben
Definiere den Begriff „Gefahr für Leib oder Leben“ im Polizeirecht:
Definiere den Begriff „erhebliche Gefahr“ im Polizeirecht:
Definiere den Begriff „gegenwärtige Gefahr“ im Polizeirecht:
Definiere den Begriff „konkrete Gefahr“ im Polizeirecht:
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