Definition: Auf frischer Tat (§ 127 StPO)

21. November 2024

4,9(2.457 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann wird der Täter auf „frischer“ Tat betroffen (§ 127 StPO)?

Die Tat ist frisch, solange aus den gesamten Umständen, in denen sich der Betroffene befindet, noch auf ihre Begehung geschlossen werden kann. Die Festnahme muss also in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Tat erfolgen.

Als Tat kommt nur eine rechtswidrige Tat gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 in Betracht. Das Verhalten muss also den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen, ohne gerechtfertigt zu sein.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen