Ermessensreduzierung auf Null
3. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizistin P beobachtet einen homophoben Angriff auf der Pride-Parade, der in körperliche Gewalt ausartet. Weil P eigentlich lieber Mittagspause machen möchte, überlegt sie, ob sie überhaupt zum einschreiten verpflichtet ist.
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Einordnung des Falls
Ermessensreduzierung auf Null
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich sehen die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen ein Entschließungs- und Auswahlermessen der Behörden vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Polizei steht es immer frei, ihr Entschließungsermessen dahingehend auszuüben, nicht tätig zu werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hier liegt ein Fall der Ermessensreduzierung auf Null vor. P muss eingreifen.
Ja, in der Tat!
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