Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
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Definition: Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
19. April 2026
6 Kommentare
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?
Ein Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte erheblichen Ausmaßes gerichtet und erfordert eine bestimmte Organisation: Er muss (1) nachhaltig, also auf lange Dauer (mehrere Generationen) angelegt sein, er muss (2) ein lebensfähiges Unternehmen darstellen und (3) ernsthaft, also mit Gewinn- und Ertragserzielungsabsicht geführt werden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
PietFoto
29.3.2024, 22:04:25
ENGE 1. Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte 2. Nachhaltigkeit 3. Generation 4. Ernsthaftigkeit
Lukas_Mengestu
30.3.2024, 13:07:50
Sehr cool, danke PietFoto!
tigan
15.8.2025, 12:13:56
@[PietFoto](166407) die KI möchte bei mir unbedingt, dass ich noch das Merkmal des lebensfähigen Unternehmens in die
Definitionaufnehmen. Man kann an "ENGE" noch ein "L" dran hängen und hat "ENGEL". Dann hat man das lebensfähige Unternehmen auch noch mit in der
Definition, wenn man das möchte :)
verLAWren
16.12.2025, 14:38:43
Bilde ich mir das nur ein oder wurde das L in unserer ENGEL-
Definitionaus der Lehrbuch-
Definitionunter der Aufgabe mittlerweile gestrichen? Ich erinnere mich wie @[tigan ](296717) auch daran, dass der dortige letzte Satz das lebensfähige Unternehmen thematisierte.
