Definition: Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

30. Mai 2025

4 Kommentare

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§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?

Ein Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte erheblichen Ausmaßes gerichtet und erfordert eine bestimmte Organisation: Er muss (1) nachhaltig, also auf lange Dauer (mehrere Generationen) angelegt sein, er muss (2) ein lebensfähiges Unternehmen darstellen und (3) ernsthaft, also mit Gewinn- und Ertragserzielungsabsicht geführt werden.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PietFoto

PietFoto

29.3.2024, 22:04:25

ENGE 1. Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte 2. Nachhaltigkeit 3. Generation 4. Ernsthaftigkeit

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

30.3.2024, 13:07:50

Sehr cool, danke PietFoto!


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