Baurecht: Bauplanungsrecht: 17 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 17 Definitionen zum Thema Baurecht: Bauplanungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Definition Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?

Landwirtschaft (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Ein zentraler Begriff des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist die Landwirtschaft. Nur Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, können nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein. Was versteht man darunter?

Wiederholung Bebauungszusammenhang: Kriterien

Wann ist ein Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB gegeben?

Wiederholung Ortsteil: organische Siedlungsstruktur 2

Was versteht man unter einer organischen Siedlungsstruktur, die für einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderlich ist?

Bebauungszusammenhang (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Bebauungszusammenhang“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Ortsteil“ (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB):

Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

Was versteht man unter „Außenbereichsinseln"?

Nebenanlagen, untergeordnete (§ 14 Abs. 1 BauNVO)

Was versteht man unter „untergeordneten Nebenanlagen“ (§ 14 Abs. 1 BauNVO)?

Vergnügungsstätte (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In einigen Baugebieten der BauNVO sind Vergnügungsstätten zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter einer „Vergnügungsstätte“ (§ 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)

In manchen Baugebieten der BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter „Anlagen für soziale Zwecke“ (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)?

Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

In vielen Baugebieten sind Gewerbebetriebe zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff des Gewerbebetriebs (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Anlage/Betrieb, die/der Versorgung des Gebiets dient (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO)

In Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten sind Läden bzw. bestimmte Betriebe zulässig, die der „Versorgung des jeweiligen Gebiets“ dienen (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Was versteht man darunter?

Wohngebäude (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)

In vielen Baugebieten der BauNVO sind Wohngebäude zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff „Wohngebäude“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)?

Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Nutzungsänderung von baulichen Anlagen“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „Änderung von baulichen Anlagen“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):