Definition: schwebende Unwirksamkeit

19. Mai 2025

4 Kommentare

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Was bewirkt die schwebende Unwirksamkeit?

Während ein Rechtsgeschäft schwebend unwirksam ist, ist es zwar bindend, jedoch können die Parteien aus ihm keine Rechte und Pflichten herleiten.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LOUD

LoudCereal

7.4.2025, 16:05:50

Mal ganz stumpf gefragt: hat das praktisch irgendwelche Auswirkungen?

BECCA

Becca_la

7.4.2025, 19:58:59

Ich glaub in dieser schwebezeit wären zb weitere Verfügungen über den vertraglichen Gegenstand unwirksam? Weil noch eine Bindung an den Vertrag im Schwebezustand besteht. @[Jurafuchs](137809) das fände ich auch interessant :)

TI

Timurso

10.4.2025, 11:06:50

@[LoudCereal](158363) die praktischen Auswirkungen sind eben die, dass sich während der schwebenden Unwirksamkeit keine Ansprüche aus dem

Rechtsgeschäft

ergeben, beim nachträglichen Wirksamwerden das

Rechtsgeschäft

aber grundsätzlich so behandelt wird, als wäre es von Anfang an wirksam gewesen, vergleiche etwa § 184 I BGB im Hinblick auf die Genehmigung von

Rechtsgeschäft

en Minderjähriger. @[Becca_la](209771) nein, Verfügungen über den Vertragsgegenstand sind wegen der schwebenden Unwirksamkeit nicht unwirksam. Das sagt explizit etwa § 184 II BGB.

LMA

Lt. Maverick

18.4.2025, 09:25:08

@Becca_la Ich glaube, dass du etwas verwechselst. Bei einem bedingten

Rechtsgeschäft

liegt keine schwebende Unwirksamkeit vor. Das

Rechtsgeschäft

ist

vollendet

(MüKo/Wietfeld, § 158, Rn. 10). Lediglich die Wirkung des

Rechtsgeschäft

s tritt zu einem späteren Zeitpunkt ein. Schwebende Unwirksamkeit ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass es einer Genehmigung bedarf (z.B. durch die Vertrags

beteiligte

n selbst, gesetzlichen Vertreter oder

Behörde

n). Pflichte meinem Vorredner bei. Ansonsten bemessen sich die Rechtsfolgen der schwebenden Unwirksamkeit nach der Genehmigung bzw. Ablehnung. Kommt das

Rechtsgeschäft

durch Genehmigung wirksam zustande, ist es als von Anfang an wirksam zu betrachten. Erfolgt eine Ablehnung können z.B. vorvertragliche Ansprüche aufleben bzw. Ansprüche gegen den vollmachtlosen Vertreter.


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