Definition: Bundestreue

3. April 2025

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Was ist die Bundestreue?

Die Bundestreue ist eine Pflicht von Bund und Ländern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung. Sie müssen untereinander die Belange der jeweils anderen Seite respektieren und wahren.

Die Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten ist ungeschriebenen Verfassungsrecht. Der Grundsatz des bundes- bzw. länderfreundlichen Verhaltens ist in der Rechtsprechung des BVerfG mehrfach konkretisiert worden. (BVerfGE 6, 309 (361); 12, 205 (254)) Kompetenzen, die Bund oder Ländern zugewiesen sind, dürfen nur unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme auf die jeweils andere Ebene ausgeübt werden. Missachtung oder Verstoß gegen die Bundestreue kann vor dem BVerfG im Rahmen eines Bund-Länder-Streits gerügt werden.
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