Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Begründetheit des Widerspruchsverfahrens
Reformatio in peius (Begriff)
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Definition: Reformatio in peius (Begriff)
23. Mai 2026
5 Kommentare
Was versteht man unter einer reformatio in peius?
Unter einer reformatio in peius ist (nur) die für den Widerspruchsführer nachteilige Veränderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zu verstehen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
zuso
28.4.2025, 19:50:36
Zählt auch bereits das Hinzufügen einer Nebenbestimmung zu einer erteilten Begünstigung im Widerspruchsverfahren als
Reformatio in peius?
Juliaaaaaaaaaaaa
6.5.2025, 16:43:27
, ich meine schon
Lt. Maverick
2.8.2025, 14:20:37
@[zuso](205401)
Jaein. Hier ist zwischen der echten
reformatio in peiusund der unechten
reformatio in peiusabzugrenzen. Die echte
reformatio in peiussetzt voraus, dass eine im Ausgangsverwaltungsakt angelegte Beschwer sich im Rahmen des Widerspruchsbescheids (quantitativ) „verbösert“ hat. War im Ausgangsbescheid zwar eine Nebenbestimmung enthalten, hat die Widerspruchsbehörde aber außerhalb des Verfahrensgegenstands eine neue belastende Regelung hinzugefügt, dann ist eine
unechte reformatio in peiusgegeben. Erforderlich für die Zulässigkeit wäre dann ein Selbsteintrittsrecht der Widerspruchsbehörde.
pactasuntservanda04
2.11.2025, 01:03:06
„Hierbei sind verschiedene Konstellationen denkbar: die Widerspruchsbehörde (2) entzieht eine erteilte Begünstigung, die vom Widerspruchsführer als zu gering angegriffen wurde, ganz oder teilweise […]“ Bei einem ursprünglich begünstigendem VA verstehe ich nicht dass man von Verböserung sprechen kann? Der VA müsste
javor dem verböserten Widerspruchsbescheid „böse“ also nachteilig für den Adressaten gewesen sein oder nicht?
Foxxy
2.11.2025, 01:03:36
Nein. Verböserung bezieht sich allein auf deine Rechtsposition:
Reformatio in peiusist die für den Widerspruchsführer nachteilige Änderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde, also wenn du nach dem Widerspruch schlechter stehst als zuvor. Das kann auch bei einem ursprünglich begünstigenden VA passieren, etwa wenn du eine zu niedrige Bewilligung angreifst und die Behörde die Begünstigung im Widerspruchsverfahren reduziert oder entzieht. Eine bloße Änderung der Begründung reicht dafür nicht; maßgeblich ist die geänderte Regelung. Grundsätzlich ist die
Verböserung im Widerspruchsverfahrenzulässig (§§ 72, 73 VwGO), bei Begünstigungen aber nur unter Beachtung der Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG und des Vertrauensschutzes.
