Öffentliches Recht

Grundrechte

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)

Definition: Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)

14. April 2025

6 Kommentare

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Was versteht man unter einer „objektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG)?

Objektive Berufszugangsregelungen sind solche, die von objektiven Kriterien abhängen, die vom Betroffenen nicht beeinflussbar sind.

Die vom BVerfG entwickelte Drei-Stufen-Theorie geht davon aus, dass für Gesetze, die in die Berufsfreiheit eingreifen unterschiedliche Anforderungen gelten, je nachdem, welcher Bereich von Art. 12 GG betroffen ist. Auf der dritten Stufe stehen dabei objektive Berufszugangsregeln. Beschränkungen auf der dritten Stufe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind. Als Beispiel der dritten Stufe lassen sich Höchstzahlen für bestimmte Berufe (z.B. Notariate, Apotheken). Die Drei-Stufen-Theorie stellt einen spezifischen Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar, weil sie typisierte Fälle abgestufter Eingriffsintensität mit entsprechend abgestuften Anforderungen verknüpft.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dogu

Dogu

12.12.2024, 21:32:56

Das Alter ist schließlich nicht beeinflussbar.

Sophia

Sophia

17.12.2024, 10:43:17

Ich glaube das Alter ist deswegen eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, weil es eben an subjektive Merkmale des Betroffenen anknüpft. Eine objektive Zulassungsvoraussetzung liegt dagegen vor, wenn es um die Regelung von Kriterien geht, die außerhalb der Person liegen. Das Kriterium der Beeinflussbarkeit ist also nur bedingt tauglich um eine Abgrenzung vorzunehmen.

Dogu

Dogu

17.12.2024, 12:47:42

Hm okay dann wird das meiner Erinnerung nach aber bei den Aufgaben von Jurafuchs teilweise missverständlich dargestellt.

Dogu

Dogu

17.12.2024, 12:47:45

Danke.

CO

Con

12.1.2025, 10:59:10

Hallo Dogu, ich kam eben bei der Definition von Foxii auch ins straucheln. Ich würde nicht auf die Beeinflussbarkeit abstellen. Mein Vorschlag ginge in die Richtung: "Subjektive

Zugang

sbeschränkungen sind Regelungen, die den

Zugang

an einen Beruf regeln und dabei an Kriterien anknüpfen, die in der Person des Anwärters liegen." (Wurde von Foxii akzeptiert). Wenn ich die Definition so aufbaue, kann ich das Alter problemlos darunter subsumieren. Das Alter ist zwar nicht beeinflussbar, liegt aber zumindest in der Person des Anwärters. Auch meine ich, dass ich in einem Merkkasten gelesen habe, dass es eben nicht auf die Beeinflussbarkeit ankommt. Hoffe meine Erklärung hilft weiter:)

CLA

Clara.annie

15.1.2025, 16:20:44

Ich hätte dazu auch nochmal eine Frage. Bei der Definition zu den objektiven Berufs

zugang

sregelungen habe ich u.a. geschrieben, dass das solche seien, welche unabhängig von der Person des Anwärters sind. Foxy hat mir da ein Strich unter die Rechnung gezogen und gesagt, dass auch Objektive Berufs

zugang

sregelungen Qualifikationen und Eigenschaften des Anwärters sein können. Und jetzt bin ich verwirrt. Könnte jemand helfen?


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