Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)
Definition: Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)
22. Februar 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter einer „objektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG)?
Objektive Berufszugangsregelungen sind solche, die von objektiven Kriterien abhängen, die vom Betroffenen nicht beeinflussbar sind.
Fundstellen
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