Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)
Definition: Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)
14. April 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter einer „objektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG)?
Objektive Berufszugangsregelungen sind solche, die von objektiven Kriterien abhängen, die vom Betroffenen nicht beeinflussbar sind.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
12.12.2024, 21:32:56
Das Alter ist schließlich nicht beeinflussbar.

Sophia
17.12.2024, 10:43:17
Ich glaube das Alter ist deswegen eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, weil es eben an subjektive Merkmale des Betroffenen anknüpft. Eine objektive Zulassungsvoraussetzung liegt dagegen vor, wenn es um die Regelung von Kriterien geht, die außerhalb der Person liegen. Das Kriterium der Beeinflussbarkeit ist also nur bedingt tauglich um eine Abgrenzung vorzunehmen.
Dogu
17.12.2024, 12:47:42
Hm okay dann wird das meiner Erinnerung nach aber bei den Aufgaben von Jurafuchs teilweise missverständlich dargestellt.
Dogu
17.12.2024, 12:47:45
Danke.
Con
12.1.2025, 10:59:10
Hallo Dogu, ich kam eben bei der Definition von Foxii auch ins straucheln. Ich würde nicht auf die Beeinflussbarkeit abstellen. Mein Vorschlag ginge in die Richtung: "Subjektive
Zugangsbeschränkungen sind Regelungen, die den
Zugangan einen Beruf regeln und dabei an Kriterien anknüpfen, die in der Person des Anwärters liegen." (Wurde von Foxii akzeptiert). Wenn ich die Definition so aufbaue, kann ich das Alter problemlos darunter subsumieren. Das Alter ist zwar nicht beeinflussbar, liegt aber zumindest in der Person des Anwärters. Auch meine ich, dass ich in einem Merkkasten gelesen habe, dass es eben nicht auf die Beeinflussbarkeit ankommt. Hoffe meine Erklärung hilft weiter:)
Clara.annie
15.1.2025, 16:20:44
Ich hätte dazu auch nochmal eine Frage. Bei der Definition zu den objektiven Berufs
zugangsregelungen habe ich u.a. geschrieben, dass das solche seien, welche unabhängig von der Person des Anwärters sind. Foxy hat mir da ein Strich unter die Rechnung gezogen und gesagt, dass auch Objektive Berufs
zugangsregelungen Qualifikationen und Eigenschaften des Anwärters sein können. Und jetzt bin ich verwirrt. Könnte jemand helfen?