Definition: Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)

22. November 2024

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Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?

Ein Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann, ihn also fördert oder sogar erreicht.

Dieses Merkmal ist weit zu verstehen. Ein Mittel ist nur dann ungeeignet, wenn es den Zweck in keiner Weise fördert (=schlechthin ungeeignet).Die Eignung eines Mittels unterliegt nur begrenzt der richterlichen Kontrolle, da den staatlichen Stellen diesbezüglich ein Prognosespielraum eingeräumt wird.
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