Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Definition: Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Ein Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann, ihn also fördert oder sogar erreicht.
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