Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Definition: Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
13. Oktober 2025
4,9 ★ (4.260 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Ein Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann, ihn also fördert oder sogar erreicht.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!