Öffentliches Recht
Grundrechte
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)
Definition: Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)
15. Juli 2025
3 Kommentare
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Definiere den Schutzbereich des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG):
Das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) schützt die biologisch-physische Existenz des Menschen vom Zeitpunkt ihres Entstehens bis zum Eintritt des Todes.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JCF
20.12.2023, 16:29:46
"bis zum Eintritt des Rentenalters" 😂
moonknight
28.5.2025, 17:36:22
Die KI zeigt es hier als falsch an, wenn man schreibt, dass der Schutz bis zum Hirntod reicht - ist das als falsch markiert, weil es vereinzelte Stimmen gibt, die auf das Kriterium des Ausfalls vom Herz-Kreislauf-Stillstand ausgehen?
Alice2817191
6.7.2025, 16:10:05
Bei mir hat sie auch die Nidation als Falsch angemarkert.