Definition: Motivirrtum (vor § 119 BGB)
8. Juli 2025
1 Kommentar
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Was versteht man unter einem „Motivirrtum“?
Beim Motivirrtum entspricht der Inhalt der abgegebenen Erklärung den Vorstellungen des Erklärenden, aber dieser hat sich über die Umstände geirrt, die ihn dazu veranlasst haben, eine Erklärung dieses Inhalts abgeben zu wollen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lt. Maverick
30.6.2025, 19:36:44
Man könnte vielleicht noch ergänzen, dass auch die arglistige Täuschung (§ 123 I BGB) einen beachtlichen
Motivirrtumdarstellt. Der infolge der Täuschung entstandene Irrtum muss (mit)ursächlich für die Abgabe der Willenserklärung sein und bewegt sich regelmäßig im Vorfeld der Willensbildung.