Definition: Definition Zustandsverantwortlichkeit

12. Dezember 2025

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Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Bei der Zustandsverantwortlichkeit geht die Gefahr von einem Tier oder einer Sache aus. Hier ist die polizeiliche Maßnahme gegen den Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt zu richten.

Die Zustandsverantwortlichkeit knüpft damit – anders als die Verhaltensverantwortlichkeit – nicht an ein menschliches Verhalten an, weil die Gefahr nicht von einem menschlichen Verhalten ausgeht, sondern von einem Tier oder einer Sache. Die Zustandsverantwortlichkeit knüpft deshalb an die gefahrenabwehrrechtliche Zuordnung einer Verantwortung für die gefährliche Sache oder das gefährliche Tier an. Weil es für die effektive Abwehr der Gefahr maßgeblich ist, dass die Gefahr schnell beseitigt werden kann, wird die Zustandsverantwortlichkeit zunächst nicht etwa dem Eigentümer der Sache oder des Tieres zugewiesen, sondern dem Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt. Fallen Eigentum (oder anderweitige Berechtigung) an der Sache und tatsächliche Sachgewalt auseinander, ist der Eigentümer oder anderweitig Berechtigte neben dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt Zustandsstörer (z.B. Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayPAG, § 14 Abs. 3 S. 1 ASOG).
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