Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch der Erfolgsqualifikation (vor § 23 StGB)
Definition: Versuch der Erfolgsqualifikation (vor § 23 StGB)
22. Februar 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter dem „Versuch der Erfolgsqualifikation“?
Von dem Versuch der Erfolgsqualifikation spricht man, wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge der Erfolgsqualifikation nicht eintritt. Das Grunddelikt kann entweder vollendet oder ebenfalls nur versucht worden sein.
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