Schema: Versuch der Erfolgsqualifikation

2. November 2025

9 Kommentare

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Wie prüfst Du den „Versuch der Erfolgsqualifikation“?

  1. Tatbestand

    1. Grunddelikt (vollendet oder versucht)

      Es kommen drei Konstellationen des Versuchs der Erfolgsqualifikation in Betracht: (1) Das Grunddelikt ist vollendet, der qualifizierte Erfolg nur versucht, (2) sowohl Grunddelikt als auch qualifizierter Erfolg sind nur versucht. Einer Strafbarkeit des Versuchs des Grunddelikts bedarf es dabei nach überwiegender Auffassung nicht. Oder (3) Das Grunddelikt ist versucht, der qualifizierte Erfolg wird vom Täter vorsätzlich herbeigeführt. Ist dagegen das Grunddelikt nur versucht, die schwere Folge jedoch fahrlässig oder leichtfertig eingetreten, so liegt kein Versuch der Erfolgsqualifikation, sondern ein sog. erfolgsqualifizierter Versuch vor. Beispiel zu § 227 StGB: Täter versucht, das Opfer zu schlagen, und trifft nicht (=versuchte Körperverletzung), aber das Opfer stirbt bei seinem Ausweichmanöver.

    2. Versuch der Erfolgsqualifikation

      1. Tatentschluss: Eintritt der schweren Folge

      2. Unmittelbares Ansetzen bzgl. schwerer Folge

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

B.H.

B.H.

9.10.2024, 16:04:35

Wieso muss das Grunddelikt versucht oder vollendet sein? Wenn doch der Versuch einiger GD gerade nicht strafbar ist?

TH32

TH32

19.9.2025, 11:30:12

Würde hier nicht der Prüfungspunkt Rücktritt fehlen?

Foxxy

Foxxy

19.9.2025, 11:30:15

Ja, der Rücktritt muss bei der Prüfung des Versuchs der

Erfolgsqualifikation

immer mitgeprüft werden. Nach der Prüfung von Tatbestand,

Rechtswidrig

keit und Schuld folgt als letzter Punkt die Frage, ob ein Rücktritt nach § 24 StGB vorliegt. Das gilt auch beim

Versuch der Erfolgsqualifikation

.


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