Schema: Versuch der Erfolgsqualifikation
4. April 2025
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Tatbestand
Grunddelikt (vollendet oder versucht)
Es kommen drei Konstellationen des Versuchs der Erfolgsqualifikation in Betracht: (1) Das Grunddelikt ist vollendet, der qualifizierte Erfolg nur versucht, (2) sowohl Grunddelikt als auch qualifizierter Erfolg sind nur versucht. Einer Strafbarkeit des Versuchs des Grunddelikts bedarf es dabei nach überwiegender Auffassung nicht. Oder (3) Das Grunddelikt ist versucht, der qualifizierte Erfolg wird vom Täter vorsätzlich herbeigeführt. Ist dagegen das Grunddelikt nur versucht, die schwere Folge jedoch fahrlässig oder leichtfertig eingetreten, so liegt kein Versuch der Erfolgsqualifikation, sondern ein sog. erfolgsqualifizierter Versuch vor. Beispiel zu § 227 StGB: Täter versucht, das Opfer zu schlagen, und trifft nicht (=versuchte Körperverletzung), aber das Opfer stirbt bei seinem Ausweichmanöver. Versuch der Erfolgsqualifikation
Tatentschluss: Eintritt der schweren Folge
Unmittelbares Ansetzen bzgl. schwerer Folge
Rechtswidrigkeit
Schuld
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