Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Einführung

Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)

Definition: Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)

13. Dezember 2025

1 Kommentar

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Was ist eine Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)?

Eine Kondiktion ist ein Anspruch, der darauf gerichtet ist, eine ungerechtfertigte Bereicherung beim Anspruchsgegner abzuschöpfen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BEN

Benjamin

13.9.2025, 00:32:25

Der Mehrwert den die KI Anwendung hier bringt finde ich überschaubar. Auffällig ist hier zudem, dass die Definition der

Leistungskondiktion

als Richtig makiert wird, obwohl dann die

Nichtleistungskondiktion

fehlt und eigentlich ein Fehler vorliegt (Anspruch auf Herausgabe eines

rechtsgrund

los geleisteten etwas). Vielleicht wäre es besser hier die scharfen Kategorien richtig und falsch aufzugeben und mit Vorschlägen zu arbeiten.


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