Definition: Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)
13. Dezember 2025
1 Kommentar
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Was ist eine Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)?
Eine Kondiktion ist ein Anspruch, der darauf gerichtet ist, eine ungerechtfertigte Bereicherung beim Anspruchsgegner abzuschöpfen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Benjamin
13.9.2025, 00:32:25
Der Mehrwert den die KI Anwendung hier bringt finde ich überschaubar. Auffällig ist hier zudem, dass die Definition der
Leistungskondiktionals Richtig makiert wird, obwohl dann die
Nichtleistungskondiktionfehlt und eigentlich ein Fehler vorliegt (Anspruch auf Herausgabe eines
rechtsgrundlos geleisteten etwas). Vielleicht wäre es besser hier die scharfen Kategorien richtig und falsch aufzugeben und mit Vorschlägen zu arbeiten.
