Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Einführung

Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)

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Definition: Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)

12. Mai 2026

2 Kommentare


Was ist eine Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)?

Eine Kondiktion ist ein Anspruch, der darauf gerichtet ist, eine ungerechtfertigte Bereicherung beim Anspruchsgegner abzuschöpfen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BEN

Benjamin

13.9.2025, 00:32:25

Der Mehrwert den die KI Anwendung hier bringt finde ich überschaubar. Auffällig ist hier zudem, dass die Definition der Leistungs

kondiktion

als Richtig makiert wird, obwohl dann die

Nichtleistungskondiktion

fehlt und eigentlich ein Fehler vorliegt (Anspruch auf Herausgabe eines rechtsgrundlos geleisteten etwas). Vielleicht wäre es besser hier die scharfen Kategorien richtig und falsch aufzugeben und mit Vorschlägen zu arbeiten.

WayanMajere

WayanMajere

29.12.2025, 15:22:22

Die KI macht grundsätzlich erst mal nur Vorschläge, mehr kann KI nicht leisten. Das schließt richtig/falsch mit ein, entbindet aber nicht davon, selbst noch mal abzugleichen. Wenn es arg stört, kannst du die KI auch ausschalten. Dann ist es halt nur ein Lückentext - bei Definitionen, die ich neu lerne, mache ich das zum Beispiel gerne.