Bereicherungsrecht: 9 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Definitionen zum Thema Bereicherungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Sachwerttheorie ( § 816 Abs. 1 S.1 BGB)

Was folgt aus der Sachwerttheorie?

Saldotheorie (§ 812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGB)

Was besagt die Saldotheorie?

Nichtberechtigter (§ 816 Abs. 2 BGB)

Wer ist Nichtberechtigter i.S.d. § 816 Abs. 2 BGB?

Nichtberechtigter (i.S.d. § 816 Abs. 1 BGB)

Wer ist Nichtberechtigter i.S.d. § 816 Abs. 1 BGB?

Zuwendung (§§ 812, 813, 817 BGB)

Was versteht man im Bereicherungsrecht unter einer Zuwendung?

Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)

Was kondiziert die Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?

Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)

Was ist eine Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)?

Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Was ist eine „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?

Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB)

Wann ist der Bereicherungsschuldner „entreichert“ (§ 818 Abs. 3 BGB)?