Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Die Rechtsverordnung

Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)

Definition: Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)

23. November 2024

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Was versteht man unter einem rein „materiellen Gesetz“?

Gesetze im rein materiellen Sinne sind untergesetzliche Rechtsnormen, die durch die Verwaltung erlassen werden.

Gesetze im materiellen Sinne sind grundsätzlich alle abstrakt-generellen Regelungen mit Außenwirkung, also Verbindlichkeitsanspruch ggü. den Normadressaten, die ein Träger hoheitlicher Gewalt erlassen hat. Hierzu zählen regelmäßig auch die Parlamentsgesetze. Wird der Begriff materielles Gesetz verwendet, so ist damit aber regelmäßig ein rein materielles Gesetz gemeint, also eine untergesetzliche Rechtsnorm (Rechtsverordnung oder Satzung).
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