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Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)
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Definition: Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)
19. April 2026
In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?
Daseinsvorsorge ist die Erfüllung derjenigen Leistungen, die der Befriedigung von Bedürfnissen des Bürgers im Rahmen seiner normalen, dem jeweiligen Lebensstandard entsprechenden Lebensführung dienen.
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