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Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

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Definition: Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

19. April 2026


In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?

Daseinsvorsorge ist die Erfüllung derjenigen Leistungen, die der Befriedigung von Bedürfnissen des Bürgers im Rahmen seiner normalen, dem jeweiligen Lebensstandard entsprechenden Lebensführung dienen.

Kurz gesagt geht es also um die Grundversorgung der Bürger. Der Begriff ist nicht statisch, sondern passt sich an die durchschnittlichen Lebensbedürfnisse an. Heutzutage wird daher auch die Breitbandversorgung als Teil der Daseinsvorsorge angesehen.Klassische Bereiche der Daseinsvorsorge sind die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie die Abfall- und Abwasserentsorgung . Auch der soziale Wohnungsbau, nicht aber der Bau gehobener Wohnungen zählt dazu.Der Begriff der Daseinsvorsorge ist seit jeher kaum konturiert und Lehrbücher erschöpfen sich meist in der Aufzählung von Beispielen. Diese Definition soll dir in der Klausur eine eigene Argumentationshilfe an die Hand geben.

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