Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungs- und Unterlassungklage
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vor § 42 VwGO)
Definition: Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vor § 42 VwGO)
31. Mai 2025
6 Kommentare
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Definiere den Begriff „allgemeines Rechtsschutzbedürfnis“:
Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist das Interesse eines Rechtsschutzsuchenden, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes ein Gericht in Anspruch nehmen zu dürfen.
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