Definition: Abschlussfreiheit (vor § 311 BGB)

30. August 2025

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Was versteht man im Zivilrecht unter dem „Grundsatz der Abschlussfreiheit“?

Abschlussfreiheit bedeutet, dass jedem die Entscheidung darüber frei steht, ob und mit wem er einen Vertrag abschließen will.

Geschützt ist dabei sowohl die Freiheit, einen Vertrag zu schließen (positive Abschlussfreiheit), als auch die Freiheit, keinen Vertrag abzuschließen (negative Abschlussfreiheit).Eine Einschränkung erfährt die Abschlussfreiheit durch den sog. Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass ein Wirtschaftsteilnehmer unter bestimmten gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dazu verpflichtet sein kann, mit jemandem anderen einen Vertrag abzuschließen. Dies gilt u.a. für Anbieter von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
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