Normalfall Rücktritt § 323 / Fristsetzung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Steuerberaterin S kauft beim Media Markt (M) ein Microsoft Surface Pro. Als sie das Gerät im Büro auspackt, bemerkt sie, dass das Display defekt ist. S setzt dem M per E-Mail eine unangemessen kurze Nachlieferungsfrist von einem Tag.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Normalfall Rücktritt § 323 / Fristsetzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um zurücktreten zu können, muss S dem M eine Frist zur Nacherfüllung setzen (§ 323 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Eine wirksame Fristsetzung zur Nacherfüllung setzt voraus, dass ein konkreter Zeitraum genannt wird.
Nein!
4. Weil die von S gesetzte Frist unangemessen kurz ist, ist die Fristsetzung unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Nach Ablauf einer angemessenen Frist kann S zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!