Definition: Willenserklärung (vor § 104 BGB)

15. Januar 2025

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Definiere den Begriff „Willenserklärung“:

Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.

Eine Willenserklärung ist gerichtet auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses. Ein Beispiel für eine Willenserklärung ist eine Kündigung eines Mietverhältnisses. Damit bringt derjenige, der die Kündigung ausspricht, zum Ausdruck, dass er das Mietverhältnis (§ 535 BGB) beenden möchte.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vanessa io

Vanessa io

17.6.2021, 11:50:32

Toller Aufgabentyp!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.6.2021, 01:15:02

Vielen Dank, V4!

ParagraphenRitter

ParagraphenRitter

31.5.2022, 16:23:14

Kann ich nur unterschreiben!

THEL

TheLama

16.5.2023, 12:34:07

hallo Alle, Klasse mit der KI, jedoch ist die rechen Zeit etwas lang so das der „Flow“ häufig gebrochen wird. Besteht die Möglichkeit der KI etwas in den hintern zu treten? :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

16.5.2023, 13:27:14

:D da sind wir gerade dran! Freut uns aber sehr, dass es Dir im Übrigen gefällt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 11:19:22

Wozu kann man nochmal die WE abgrenzen?

AV

Avilan

11.1.2024, 16:56:58

Vllt meinst du Rechtsgeschäft/

Gefälligkeit

? Bei einer reinen

Gefälligkeit

liegt mangels

Rechtsbindungswille

n keine Willenserklärung vor

0815jurafuchs

0815jurafuchs

23.3.2024, 14:24:09

Die WE ist abzugrenzen zur geschäftsähnlichen Handlung und dem realakt. Die

geschäftsähnliche handlung

ist eine willensäußerung deren rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Erklärenden kraft Gesetzes eintreten (bspw. Mahnung ode aufforderung zur genehmigung). Entsprechend sind die Vorschriften zu WE wie bspw. Zur anfechtung nur analog anwendbar. Beim realakt handelt es sich um eine tatsächliche Handlung, die bestimmte Rechtsfolgen kraft Gesetzes auslöst bspw. Verarbeitung von Sachen, Besitzerwerb oder

Eigentumsaufgabe

. Hier sind die Vorschriften zu WE wie Anfechtung oder schwebende Unwirksamkeit bei Minderjährigen nicht anwendbar. Nimmt daher bspw. ein Minderjährigen einen Realakt vor, treten die damit verbundenen Rechtsfolgen auch ein.

CLA

Constantin Lammert

8.8.2024, 09:19:44

Die "Zustandsänderungen" der gewünschten Rechtsfolge entsprechen den CRUD-Operationen ohne Read.

STE

Stella2244

14.8.2024, 15:04:24

@[Constantin Lammert](217017) könntest du das erläutern? Frage aus Interesse :)


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