Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Definition: Willenserklärung (vor § 104 BGB)
30. August 2025
11 Kommentare
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Definiere den Begriff „Willenserklärung“:
Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.
Eine Willenserklärung ist gerichtet auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses. Ein Beispiel für eine Willenserklärung ist eine Kündigung eines Mietverhältnisses. Damit bringt derjenige, der die Kündigung ausspricht, zum Ausdruck, dass er das Mietverhältnis (§ 535 BGB) beenden möchte.
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