Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)
Definition: Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „zusammengesetzte Urkunde“:
Von einer zusammengesetzten Urkunde spricht man, sofern eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt räumlich fest (wenn auch möglicherweise trennbar) zu einer Beweiseinheit verbunden ist. Meistens haben die Teile für sich betrachtet keinen Urkundencharakter, werden dann aber so verbunden (Perpetuierungsfunktion!), dass erst dadurch eine (zusammengesetzte) Urkunde entsteht. Bsp.: Ausweise mit Lichtbild; Kennzeichen am PKW; Beglaubigungsvermerk auf Fotokopie; Strich auf Deckel als Konsumnachweis.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geasoph
1.10.2021, 10:41:49
Könnt ihr ein Beispiel nennen please?
Marilena
1.10.2021, 13:08:05
Hi Geasoph, danke für Deine Frage! Beispiele sind: Ausweise mit Lichtbild; Kennzeichen am PKW; Beglaubigungsvermerk auf Fotokopie; Strich auf Deckel als Konsumnachweis. Hoffentlich hilft Dir das weiter? Wir arbeiten auch schon an Fällen mit zusammengesetzten Urkunden und werden diese in Kürze veröffentlichen. Bis dahin bitten wir Dich noch um ein klein wenig Geduld. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena
Geasoph
1.10.2021, 13:47:02
Danke!
JAA
22.2.2024, 18:25:30
Sind Striche auf Bierdeckeln nicht
Beweiszeichen? Könnt ihr mir vielleicht nochmal den genauen Unterschied zwischen
Beweiszeichenund zusammengesetzter Urkunde erklären?