Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)

Definition: Urkunde, zusammengesetzte (§ 267 Abs. 1 StGB)

13. Dezember 2024

4,9(2.142 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „zusammengesetzte Urkunde“:

Von einer zusammengesetzten Urkunde spricht man, sofern eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt räumlich fest (wenn auch möglicherweise trennbar) zu einer Beweiseinheit verbunden ist. Meistens haben die Teile für sich betrachtet keinen Urkundencharakter, werden dann aber so verbunden (Perpetuierungsfunktion!), dass erst dadurch eine (zusammengesetzte) Urkunde entsteht. Bsp.: Ausweise mit Lichtbild; Kennzeichen am PKW; Beglaubigungsvermerk auf Fotokopie; Strich auf Deckel als Konsumnachweis.

Meistens haben die Teile für sich betrachtet keinen Urkundencharakter, werden dann aber so verbunden (Perpetuierungsfunktion!), dass erst dadurch eine (zusammengesetzte) Urkunde entsteht. Bsp.: Ausweise mit Lichtbild; Beglaubigungsvermerk auf Fotokopie; Strich auf Deckel als Konsumnachweis.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen