Definition: Beweiszeichen (§ 267 Abs. 1 StGB)
3. April 2025
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Was versteht man unter „Beweiszeichen“?
Beweiszeichen sind mit einem Gegenstand fest verbundene Zeichen, die geeignet und bestimmt sind, über ihr Dasein hinaus eine Gedankenäußerung ihres Urhebers zu vermitteln und für bestimmte rechtliche Beziehungen Beweis zu erbringen.
Fundstellen
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