Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Annahmeunwilligkeit (§ 615 S. 1 BGB)
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Definition: Annahmeunwilligkeit (§ 615 S. 1 BGB)
18. April 2026
8 Kommentare
Der Lohnerhaltungsanspruch nach § 615 S.1 BGB setzt „Annahmeunwilligkeit“ des Arbeitgebers voraus. Wann liegt diese vor?
Annahmeunwilligkeit der Arbeitgeberin liegt vor, wenn sie die Leistung des Arbeitnehmers zwar annehmen könnte, sie dies aber nicht will.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Petrus
10.10.2023, 09:21:11
Liegt also nicht
Annahmeunwilligkeit vor, sondern kann der AG die Leistung tatsächlich nicht annehmen, dann liegt kein Fall des § 615 1 BGB, sondern ganz normal § 326 I 1 BGB mit der Folge des § 326 II BGB vor oder? Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn zwar
Annahmeunwilligkeit vorliegt, der AN die Leistung aber gar nicht erbringen kann? Greift dann einfach § 297 BGB?
Lukas_Mengestu
14.12.2023, 14:36:42
Hallo Petrus, die Fälle, bei denen die
Annahmeder Arbeit für den Arbeitgeber unmöglich ist, unterfallen dem Betriebsrisiko (§ 615 S. 3 iVm
§ 615 S. 1 BGB). Dazu kommen nachfolgend noch Fälle :-) Ist der
Arbeitnehmernicht arbeitsfähig, so greift in der Tat § 297 BGB. Es fehlt dann an dem
Annahmeverzug(vgl. auch BAG (2. Senat ), Urteil vom 29.10.1998 - 2 AZR 666/97 = AP BGB § 615 Nr. 77). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team
Quarklo
28.8.2024, 14:01:09
Das ist so nicht ganz richtig. § 615 S. 3 ist als Kodifizierung der von der Rspr. entwickelten Betriebsrisikolehre zu verstehen, wonach der Arbeitgeber auch in bestimmten Fällen der unver
schuldeten Unmöglichkeit der Leistungserbringung weiterhin Lohn zahlen muss. Unter S. 3 fallen somit nicht die Fälle, in denen die Unmöglichkeit auf einem Ver
schulden des Arbeitgebers beruht. Diese Fälle sind somit unter S. 1 zu subsumiere; vgl. MüKo BGB § 615 RN. 8 (2023)
Moltisanti
16.5.2024, 23:06:31
wieso geht die herrschen Meinung von einer absoluten Fix
schuldaus? Wenn
§ 615 BGB1 aE die Rede davon ist, dass der
Arbeitnehmernicht zur nach Leistung verpflichtet wäre (wenn die Voraussetzungen vorliegen blabla),geht das Gesetz nicht schon davon aus, dass es keine absolute fix
Schuldist ? Oder soll das den Fall regeln wenn dispositiv von der Nichtnacholbarkeit der Arbeitsleistung abgewichen wird?
CR7
12.6.2024, 09:38:29
Kleines Beispiel: Wenn du am 11.06.2024 zur Arbeit verpflichtet warst und du nicht gearbeitet hast, kannst du nicht am darauffolgenden Tag (wegen rechtlicher Regelungen wie bspw. § 3 ArbZG) nicht am 12.06.2024 nachholen. Du müsstest dann
ja16 Stunden arbeiten, das ist (außer bei kleinen Ausnahmen) nicht zulässig. Ist der Tag einmal vergangen, kommt er nie wieder, außer du hast eine Zeitmaschine. Jedenfalls ist der Zeitpunkt absolut bestimmt, wodurch dann Unmöglichkeit eintritt, wenn der Zeitpunkt einmal verpasst wurde. Es gibt aber auch Möglichkeiten, die Nachholbarkeit im AV zu regeln, hierzu gibt es viele Dissertationen, weil dies hoch umstritten ist.
SM2206
13.2.2026, 21:44:02
Damit hast du aber nicht auf die Frage geantwortet CR7, deren Beantwortung auch mich interessieren würde. Der Threadersteller wollte nämlich sagen, dass § 615 S. 1 letzter HS auf den ersten Blick überflüssig erscheint. Wenn nämlich die Arbeitspflicht eine absolute Fix
schuldist, dann braucht man diese Regelung gar nicht. Sie wäre überflüssig. Und deshalb kann man dann infrage stellen, ob der Gesetzgeber wirklich davon ausgegangen ist, es handle sich um eine absolute Fix
schuld. Oder wird gerade aus dieser Norm geschlossen, dass es eine absolute Fix
schuldist?
charlotte.isabelle
25.3.2026, 17:14:00
Das ist wohl eine Unaufmerksamkeit vom Gesetzgeber gewesen. Die Rechtsprechung unterscheidet deshalb danach, ob der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annehmen kann (dann werden die Regeln der Unmöglichkeit angewendet) oder ob er nicht will (dann greift der
Annahmeverzugnach § 615 1). Das gilt dann eben nicht nur für die Ausnahmefälle, in denen die Arbeit nachgeholt werden kann, sondern auch für die Fälle, wo die Arbeitsleistung regulär eine absolute Fix
schulddarstellt.
AC K
29.6.2025, 12:20:55
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