Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
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Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
23. März 2026
4 Kommentare
Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?
Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ella_
18.9.2023, 12:07:50
Neben dem
Abstraktionsprinziphat
das Trennungsprinzip doch nur die Aussage,
dass es zwischen zwei RG zu unterscheiden ist? Inwiefern kann man
das in einem Gutachten einbauen? Wo erwähne ich
das? Wie kann ich es sinnvolleinbinden? Oder ggf. gut formulieren?
galapagosgarry
21.12.2023, 18:12:12
Du formulierst
das so explizit gar nicht, sondern berücksichtigst die Prinzipien beim Aufbau deines Gutachtens.
galapagosgarry
21.12.2023, 18:12:45
purplepolar
2.3.2024, 13:36:52
Du könntest lediglich vor der Prüfung der jeweiligen Handlungen erwähnen,
dass
das Verpflichtungs- und
Verfügungsgeschäftvoneinander zu unterscheiden sind, was du aber nicht musst -
daes bereits
dadurch klar wird,
dass du Kauf und Übergabe mittels unterschiedlicher Normen prüfst.
Das
Abstraktionsprinziperwähnst du
daraufhin, wenn z.B
das
Verpflichtungsgeschäftunwirksam war - denn
das
Verfügungsgeschäftbleibt idR unabhängig
davon wirksam.
