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Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)

23. März 2026

4 Kommentare


Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?

Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EL

ella_

18.9.2023, 12:07:50

Neben dem

Abstraktionsprinzip

hat

da

s Trennungsprinzip doch nur die Aussage,

da

ss es zwischen zwei RG zu unterscheiden ist? Inwiefern kann man

da

s in einem Gutachten einbauen? Wo erwähne ich

da

s? Wie kann ich es sinnvolleinbinden? Oder ggf. gut formulieren?

GALA

galapagosgarry

21.12.2023, 18:12:12

Du formulierst

da

s so explizit gar nicht, sondern berücksichtigst die Prinzipien beim Aufbau deines Gutachtens.

GALA

galapagosgarry

21.12.2023, 18:12:45

Bayerle, Trennung- und

Abstraktionsprinzip

in der Fallbearbeitung, JuS 2009, 1079

purplepolar

purplepolar

2.3.2024, 13:36:52

Du könntest lediglich vor der Prüfung der jeweiligen Handlungen erwähnen,

da

ss

da

s Verpflichtungs- und

Verfügungsgeschäft

voneinander zu unterscheiden sind, was du aber nicht musst -

da

es bereits

da

durch klar wird,

da

ss du Kauf und Übergabe mittels unterschiedlicher Normen prüfst.

Da

s

Abstraktionsprinzip

erwähnst du

da

raufhin, wenn z.B

da

s

Verpflichtungsgeschäft

unwirksam war - denn

da

s

Verfügungsgeschäft

bleibt idR unabhängig

da

von wirksam.