Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)

10. Dezember 2024

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Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?

Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 12:07:50

Neben dem Abstraktionsprinzip hat das Trennungsprinzip doch nur die Aussage, dass es zwischen zwei RG zu unterscheiden ist? Inwiefern kann man das in einem Gutachten einbauen? Wo erwähne ich das? Wie kann ich es sinnvolleinbinden? Oder ggf. gut formulieren?

MWA

mwally

21.12.2023, 18:12:12

Du formulierst das so explizit gar nicht, sondern berücksichtigst die Prinzipien beim Aufbau deines Gutachtens.

MWA

mwally

21.12.2023, 18:12:45

Bayerle, Trennung- und Abstraktionsprinzip in der Fallbearbeitung, JuS 2009, 1079

purplepolar

purplepolar

2.3.2024, 13:36:52

Du könntest lediglich vor der Prüfung der jeweiligen Handlungen erwähnen, dass das Verpflichtungs- und

Verfügungsgeschäft

voneinander zu unterscheiden sind, was du aber nicht musst - da es bereits dadurch klar wird, dass du Kauf und Übergabe mittels unterschiedlicher Normen prüfst. Das Abstraktionsprinzip erwähnst du daraufhin, wenn z.B das

Verpflichtungsgeschäft

unwirksam war - denn das

Verfügungsgeschäft

bleibt idR unabhängig davon wirksam.


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