Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?
Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Law_yal_life
18.9.2023, 12:07:50
Neben dem Abstraktionsprinzip hat das Trennungsprinzip doch nur die Aussage, dass es zwischen zwei RG zu unterscheiden ist? Inwiefern kann man das in einem Gutachten einbauen? Wo erwähne ich das? Wie kann ich es sinnvolleinbinden? Oder ggf. gut formulieren?
mwally
21.12.2023, 18:12:12
Du formulierst das so explizit gar nicht, sondern berücksichtigst die Prinzipien beim Aufbau deines Gutachtens.
mwally
21.12.2023, 18:12:45
Bayerle, Trennung- und Abstraktionsprinzip in der Fallbearbeitung, JuS 2009, 1079
purplepolar
2.3.2024, 13:36:52
Du könntest lediglich vor der Prüfung der jeweiligen Handlungen erwähnen, dass das Verpflichtungs- und
Verfügungsgeschäftvoneinander zu unterscheiden sind, was du aber nicht musst - da es bereits dadurch klar wird, dass du Kauf und Übergabe mittels unterschiedlicher Normen prüfst. Das Abstraktionsprinzip erwähnst du daraufhin, wenn z.B das
Verpflichtungsgeschäftunwirksam war - denn das
Verfügungsgeschäftbleibt idR unabhängig davon wirksam.