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Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)

7. Mai 2026

4 Kommentare


Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?

Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EL

ella_

18.9.2023, 12:07:50

Neben dem

Abstraktionsprinzip

hat das

Trennungsprinzip

doch nur die Aussage, dass es zwischen zwei RG zu unterscheiden ist? Inwiefern kann man das in einem Gutachten einbauen? Wo erwähne ich das? Wie kann ich es sinnvolleinbinden? Oder ggf. gut formulieren?

GALA

galapagosgarry

21.12.2023, 18:12:12

Du formulierst das so explizit gar nicht, sondern berücksichtigst die Prinzipien beim Aufbau deines Gutachtens.

GALA

galapagosgarry

21.12.2023, 18:12:45

Bayerle, Trennung- und

Abstraktionsprinzip

in der Fallbearbeitung, JuS 2009, 1079

purplepolar

purplepolar

2.3.2024, 13:36:52

Du könntest lediglich vor der Prüfung der jeweiligen Handlungen erwähnen, dass das Verpflichtungs- und

Verfügungsgeschäft

voneinander zu unterscheiden sind, was du aber nicht musst - da es bereits dadurch klar wird, dass du Kauf und Übergabe mittels unterschiedlicher Normen prüfst. Das

Abstraktionsprinzip

erwähnst du daraufhin, wenn z.B das

Verpflichtungsgeschäft

unwirksam war - denn das

Verfügungsgeschäft

bleibt idR unabhängig davon wirksam.