Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?
Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).
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