Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
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Definition: Trennungsprinzip (vor § 104 BGB)
7. Mai 2026
4 Kommentare
Was versteht man unter dem „Trennungsprinzip“ im Zivilrecht?
Unter dem Trennungsprinzip versteht man die strenge Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der Änderung der Rechtszuordnung (= Verfügungsgeschäft).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ella_
18.9.2023, 12:07:50
Neben dem
Abstraktionsprinziphat das
Trennungsprinzipdoch nur die Aussage, dass es zwischen zwei RG zu unterscheiden ist? Inwiefern kann man das in einem Gutachten einbauen? Wo erwähne ich das? Wie kann ich es sinnvolleinbinden? Oder ggf. gut formulieren?
galapagosgarry
21.12.2023, 18:12:12
Du formulierst das so explizit gar nicht, sondern berücksichtigst die Prinzipien beim Aufbau deines Gutachtens.
galapagosgarry
21.12.2023, 18:12:45
purplepolar
2.3.2024, 13:36:52
Du könntest lediglich vor der Prüfung der jeweiligen Handlungen erwähnen, dass das Verpflichtungs- und
Verfügungsgeschäftvoneinander zu unterscheiden sind, was du aber nicht musst - da es bereits dadurch klar wird, dass du Kauf und Übergabe mittels unterschiedlicher Normen prüfst. Das
Abstraktionsprinziperwähnst du daraufhin, wenn z.B das
Verpflichtungsgeschäftunwirksam war - denn das
Verfügungsgeschäftbleibt idR unabhängig davon wirksam.
