Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Verfügungsgeschäft (vor § 104 BGB)
Definition: Verfügungsgeschäft (vor § 104 BGB)
Definiere den Begriff „Verfügungsgeschäft“:
Verfügungsgeschäfte (auch: Erfüllungsgeschäfte) sind Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht (z.B. Eigentum) übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird. Verfügungsgeschäfte findet man hauptsächlich im Sachenrecht des BGB. Das Verfügungsgeschäft verwirklicht den Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts (Beispiel: Übereignung beweglicher Sachen, § 929 BGB).
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