Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Absolute Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)

Definition: Absolute Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)

5. Februar 2025

18 Kommentare

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Definiere den Begriff „absolute“ Rechtsgüter und Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB):

Absolute Rechtsgüter und Rechte sind solche, die gegenüber jedermann gelten, also nicht nur relativ zwischen den Parteien (lat. inter partes). Geschützt werden das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen sowie sonstige absolute Rechte (insbesondere auch sog. Rahmenrechte). Nicht geschützt sind das bloße Vermögen oder Gewinnchancen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

17.9.2021, 08:09:56

Bei mir war "Körper" schon eingetragen, ist das Absicht? :)

Isabell

Isabell

25.9.2021, 11:50:41

Bei mir auch.

TAY

Taylaw

5.10.2021, 17:36:04

Bei mir war „Parteien“ bereits eingetragen

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

5.10.2021, 18:12:04

Habe inzwischen erfahren dass das Absicht ist, dass bei einer großen Zahl von Lücken 1-2 zufällig vorausgefüllt sind, ähnlich wie bei den längeren Schemata :)

Isabell

Isabell

25.9.2021, 11:51:32

Diese Abfragekategorie für Obersätze wäre noch super.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

6.10.2021, 13:04:00

Danke Isabell für den Hinweis. Wir schauen mal, wie wir das in nächster Zeit umsetzen können. Beste Grüße, Lukas - für das

Jurafuchs

-Team

JO

jomolino

3.2.2022, 16:13:27

Nicht jedes sonstige Recht ist ein Rahmenrecht oder? Also z.B. der Besitz ist ein sonstiges Recht aber kein Rahmenrecht?

VIC

Victor

3.2.2022, 18:32:05

Ja genau!

Eichhörnchen I

Eichhörnchen I

14.4.2023, 14:27:44

Hallo, ich finde die Idee super neue Technologien und Abfragemöglichkeiten mit einzubeziehen. Das zeichnet die App und deren Entwickler (im Gegensatz zur trägen Universität) aus. Auch wenn die KI meine Definition (fälschlicherweise ;-) als nicht richtig bewertet hat.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

14.4.2023, 23:20:55

Lieben Dank, Eichhörnchen I! Wenn du magst, kannst du gerne die Antwort im Nachgang bewerten. Das gibt uns die Chance, bei fehlerhaften Antworten der KI nochmal zu prüfen, woran es gelegen hat. Viel Spaß weiterhin, Lukas - für das

Jurafuchs

-Team

CHA

Charlie

18.4.2023, 13:43:44

Echt Klasse! Danke an Alle, die an

Jurafuchs

mitwirken.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

18.4.2023, 15:51:05

Lieben Dank, Charlie! Das gebe ich gerne an das ganze Team weiter :-) Beste Grüße, Lukas

LUC1502

luc1502

27.7.2023, 22:49:43

Handelt es sich bei Körper etc. nicht um Rechtsgüter bzw. ich dachte, man differenziert zwischen Rechtsgütern und absoluten Rechten.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

29.7.2023, 18:33:46

Hallo luc1502, in der Tat differenziert man hier. Das Eigentum ist das einzige in

§ 823

Abs. 1 BGB explizit normierte Recht, während man im Übrigen von Rechtsgütern spricht (Leben, Gesundheit, Freiheit, Körper). Wir haben das hier präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das

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-Team


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