Definition: Absolute Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)
18. April 2025
19 Kommentare
4,8 ★ (4.640 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „absolute“ Rechtsgüter und Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB):
Absolute Rechtsgüter und Rechte sind solche, die gegenüber jedermann gelten, also nicht nur relativ zwischen den Parteien (lat. inter partes). Geschützt werden das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines anderen sowie sonstige absolute Rechte (insbesondere auch sog. Rahmenrechte). Nicht geschützt sind das bloße Vermögen oder Gewinnchancen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞
17.9.2021, 08:09:56
Bei mir war "Körper" schon eingetragen, ist das Absicht? :)

Isabell
25.9.2021, 11:50:41
Bei mir auch.
Taylaw
5.10.2021, 17:36:04
Bei mir war „Parteien“ bereits eingetragen

TeamRahad 🧞
5.10.2021, 18:12:04
Habe inzwischen erfahren dass das Absicht ist, dass bei einer großen Zahl von Lücken 1-2 zufällig vorausgefüllt sind, ähnlich wie bei den längeren Schemata :)

Isabell
25.9.2021, 11:51:32
Diese Abfragekategorie für Obersätze wäre noch super.

Lukas_Mengestu
6.10.2021, 13:04:00
Danke Isabell für den Hinweis. Wir schauen mal, wie wir das in nächster Zeit umsetzen können. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
jomolino
3.2.2022, 16:13:27
Nicht jedes sonstige Recht ist ein Rahmenrecht oder? Also z.B. der B
esitz ist ein sonstiges Recht aber kein Rahmenrecht?
Victor
3.2.2022, 18:32:05
Ja genau!

Eichhörnchen I
14.4.2023, 14:27:44
Hallo, ich finde die Idee super neue Technologien und Abfragemöglichkeiten mit einzubeziehen. Das zeichnet die App und deren Entwickler (im Gegensatz zur trägen Universität) aus. Auch wenn die KI meine Definition (fälschlicherweise ;-) als nicht richtig bewertet hat.

Lukas_Mengestu
14.4.2023, 23:20:55
Lieben Dank, Eichhörnchen I! Wenn du magst, kannst du gerne die Antwort im Nachgang bewerten. Das gibt uns die Chance, bei fehlerhaften Antworten der KI nochmal zu prüfen, woran es gelegen hat. Viel Spaß weiterhin, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Charlie
18.4.2023, 13:43:44
Echt Klasse! Danke an Alle, die an Jurafuchs mitwirken.

Lukas_Mengestu
18.4.2023, 15:51:05
Lieben Dank, Charlie! Das gebe ich gerne an das ganze Team weiter :-) Beste Grüße, Lukas
luc1502
27.7.2023, 22:49:43
Handelt es sich bei Körper etc. nicht um Rechtsgüter bzw. ich dachte, man differenziert zwischen Rechtsgütern und absoluten Rechten.

Lukas_Mengestu
29.7.2023, 18:33:46
Hallo luc1502, in der Tat differenziert man hier. Das Eigentum ist das einzige in § 823 Abs. 1 BGB explizit normierte Recht, während man im Übrigen von Rechtsgütern spricht (Leben, Gesundheit, Freiheit, Körper). Wir haben das hier präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
benjaminmeister
28.2.2025, 18:19:10
Es wäre hilfreich, die Fragestellung noch so zu ergänzen, dass nach Beispielen für absolute Rechte und Rechtsgüter gefragt ist. Da man diese nennen muss, um eine als richtig markierte Antwort zu bekommen, sollte man das bei Beantwortung der Frage vorher wissen.