Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Vollmacht (§ 166 Abs. 2 S. 1 BGB)
Definition: Vollmacht (§ 166 Abs. 2 S. 1 BGB)
25. Januar 2025
6 Kommentare
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Definiere den Begriff „Vollmacht“ (§ 166 Abs. 2 S. 1 BGB):
Unter einer Vollmacht versteht man die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht (Legaldefinition in § 166 Abs. 2 S. 1 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Law_yal_life
18.9.2023, 11:31:09
Wann wenden wir die 166
BGB analogan? Ist das bei Willensmängel? Wie genau ging der Fall nochmal? IST DAS DER FALL MIT DER ANFECHTUNG? Oder ist das was anderes?
Maria
4.1.2024, 09:45:30
Könnte mir vielleicht jemand die Unterschiede von den Begriffen Vertretungsmacht, Vollmacht und Stellvertretung erklären?
Bubbles
4.1.2024, 17:55:46
Stellvertretung meint das rechtsgeschäftliche Handeln des Vertreters für einen anderen (den Vertretenen). Eine Stellvertretung prüfst du beispielsweise, wenn eine Person Vertragspartei werden „soll“, aber selber weder Angebot noch Annahme erklärt hat. Dann ist zu prüfen, ob dieser Person die Willenserklärung eines anderen zuzurechnen ist, die dann für und gegen sie wirkt. Infolge einer wirksame Stellvertretung wird dann nämlich nicht der Vertreter sondern der Vertretene Vertragspartei. Vertretungsmacht meint die Berechtigung des Vertreters, für den Vertretenen Handeln zu können. Dabei kommt es drauf an, ob der Vertreter im Außenverhältnis (dh gegenüber anderen als dem Vertreter) für den Vertretenen rechtswirksam handeln kann. (Die Vertretungsmacht ist ein Prüfungspunkt innerhalb der Stellvertretungsprüfung) Die Vollmacht ist eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht und damit eine mögliche Grundlage für die Vertretungsmacht des Vertreters. Die Vertretungsmacht kann sich jedoch auch aus dem Gesetz (zB bei den Eltern) oder aus der Organstellung des Vertreters (zB beim GmbH-Geschäftsführer; hier kann man auch sagen aus dem Gesetz) ergeben. (Ob eine Vollmacht vorliegt erörterst du daher innerhalb der Prüfung, ob Vertretungsmacht besteht. Denn auf der Vollmacht kann die Vertretungsmacht des Vertreters beruhen)
JCF
11.6.2024, 02:37:38
Sehr schön erklärt, @[Bubbles](216309)!
Rechtsanwalt B. Trüger
4.4.2024, 12:06:42
Beim ersten Versuch wurde mir „rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht“ als falsch angezeigt, während beim zweiten Versuch „die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht“ richtig war. Die KI scheint noch ihre Probleme zu haben
Lukas_Mengestu
8.4.2024, 19:01:38
Hallo Rechtsanwalt B. Trüger, vielen Dank für das Feedback. Wir arbeiten laufend daran, die Ergebnisse der Eingabe zu verbessern. Sollte das Ergebnis einmal nicht überzeugen, wäre es klasse, wenn Du dies jeweils über die Abstimmfunktion ("trifft die Auswertung zu"?) zum Ausdruck bringst, damit wir dies entsprechend berücksichtigen können. Herzlichen Dank und beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team