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Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 433 BGB)

Definition: Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 433 BGB)

26. Dezember 2025

3 Kommentare

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Was versteht man unter einem „Kaufvertrag mit Montageverpflichtung“ (§ 433 BGB)?

Ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung liegt vor, wenn bei einer Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt der Leistung auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz (kaufrechtliches Element) liegt. Liegt der Schwerpunkt auf der Montage- und Bauleistung (werkrechtliches Element), handelt es sich um einen Werkvertrag (§ 631 BGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ÖA

ÖA

11.10.2025, 01:11:31

s. Titel. Verstehe nicht, was ein Kaufvertrag mit Montagevereinbarung sein soll. Habe es definiert als KaufV, bei welchem sich der Verkäufer verpflichtet, die Sache in dem Nutzungsbereich des Käufers einzubauen. Den SP des Vertrages misst man doch mit der Gegen

leistungspflicht

, als den Kosten. Einfach gesagt, was mehr kostet, bildet den Schwerpunkt des Vertrags?

Foxxy

Foxxy

11.10.2025, 01:11:36

Du hast recht, beim

Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

verpflichtet sich der Verkäufer, die Kaufsache beim Käufer aufzubauen oder zu montieren. Ob das Ganze als Kaufvertrag (§ 433

BGB

) oder als Werkvertrag (

§ 631 BGB

) gilt, hängt aber nicht allein davon ab, was teurer ist. Entscheidend ist, was im Vordergrund steht: Geht es hauptsächlich um die Lieferung der Sache (auch wenn Montage dazugehört), bleibt es beim Kaufvertrag. Steht die Montage oder ein spezieller Einbau im Mittelpunkt, ist es eher ein Werkvertrag. Die Kosten sind ein Indiz, aber nicht das einzige Kriterium. Es kommt auf die Gesamtbetrachtung an.

ÖA

ÖA

11.10.2025, 01:12:46

achso das ist mit Warenumsatz gemeint :D jetzt ist klar 🤦🏻‍♂️


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