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Definition: Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 433 BGB)
10. Mai 2026
7 Kommentare
Was versteht man unter einem „Kaufvertrag mit Montageverpflichtung“ (§ 433 BGB) in Abgrenzung zu einem Werkvertrag?
Ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung liegt vor, wenn bei einer Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt der Leistung auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz (kaufrechtliches Element) liegt. Liegt der Schwerpunkt auf der Montage- und Bauleistung (werkrechtliches Element), handelt es sich um einen Werkvertrag (§ 631 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ÖA
11.10.2025, 01:11:31
s. Titel. Verstehe nicht, was ein Kaufvertrag mit Montagevereinbarung sein soll. Habe es definiert als KaufV, bei welchem sich der Verkäufer verpflichtet, die Sache in dem Nutzungsbereich des Käufers einzubauen. Den SP des Vertrages misst man doch mit der Gegen
leistungspflicht, als den Kosten. Einfach gesagt, was mehr kostet, bildet den Schwerpunkt des Vertrags?
Foxxy
11.10.2025, 01:11:36
Du hast recht, beim
Kaufvertrag mit Montageverpflichtungverpflichtet sich der Verkäufer, die Kaufsache beim Käufer aufzubauen oder zu montieren. Ob das Ganze als Kaufvertrag (§ 433 BGB) oder als Werkvertrag (§ 6
31 BGB) gilt, hängt aber nicht allein davon ab, was teurer ist. Entscheidend ist, was im Vordergrund steht: Geht es hauptsächlich um die Lieferung der Sache (auch wenn Montage dazugehört), bleibt es beim Kaufvertrag. Steht die Montage oder ein spezieller Einbau im Mittelpunkt, ist es eher ein Werkvertrag. Die Kosten sind ein Indiz, aber nicht das einzige Kriterium. Es kommt auf die Gesamtbetrachtung an.
ÖA
11.10.2025, 01:12:46
achso das ist mit Warenumsatz gemeint :D jetzt ist klar 🤦🏻♂️
Lota Coffee
2.1.2026, 05:36:24
Hier ergibt sich für mich aus der Frage nach einer Definition nicht direkt, dass ich in der Antwort eine Abgrenzung zum Werkvertrag vornehmen soll. Dies fällt bei einigen Aufgaben mit Foxy auf, wo sich unabhängig von weiteren Aufgaben zu einem Thema nicht unbedingt ergibt, wie ausführlich definiert werden soll, bzw. was die Antwort zur Definition enthalten soll.
Tim Gottschalk
2.1.2026, 09:17:09
Hallo @[Lota Coffee](246223), vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Frage ergänzt, damit das klarer wird. Wenn dir das noch anderswo auffällt, sag uns gerne Bescheid. Das liegt daran, dass wir die Aufgaben damals erstellt hatten, als es die KI-Abfrage noch nicht gab. Dadurch haben wir damals noch nicht darauf Rücksicht genommen, ob die Frage auch für eine Freitext-Antwort eindeutig genug wäre. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
Lorbeerbekränzte🦩
9.2.2026, 05:08:02
Foxxy
9.2.2026, 05:08:39
Ein
Werklieferungsvertrag(§ 650 BGB) liegt vor, wenn der Unternehmer eine bewegliche Sache erst herstellt/erzeugt und sie anschließend liefert und übereignet; es gilt
Kaufrecht(§§ 433, 434 ff.). Abgrenzung: -
Kaufvertrag mit Montageverpflichtung(§ 433): keine Herstellung, die Sache ist fertig; per Gesamtbetrachtung zählt der Schwerpunkt – liegt er auf Warenumsatz (Eigentums- und Besitzübertragung), ist es
Kaufrecht, überwiegt die Montage, Werkvertrag. - Werkvertrag (§ 631): wenn der Besteller wesentliche Stoffe/Bauteile beisteuert oder die Leistung im Wesentlichen in der Montage/Bauarbeit besteht.
