Definition: Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)
15. August 2025
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Definiere den Begriff „Behinderung“ (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG):
Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) meint dauerhafte, nicht altersbedingte, erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art.
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