Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 2 BGB)

4,9(12.000 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 2 BGB)

30. April 2026

5 Kommentare


Was versteht man unter einem „Erklärungsirrtum“ (§ 119 Abs. 1 Fall 2 BGB)?

Der Erklärungsirrtum bezeichnet das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem dadurch, dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte

Dies ist typischerweise der Fall bei Versprechen, Verschreiben, Vertippen.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community