Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 2 BGB)
Definition: Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 2 BGB)
16. Februar 2025
4 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Erklärungsirrtum“ (§ 119 Abs. 1 Fall 2 BGB)?
Der Erklärungsirrtum bezeichnet das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem dadurch, dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Charlie
15.6.2023, 14:58:08
Eselsbrücke: Alle Wörter, die mit ver… beginnen, weisen auf den
Erklärungsirrtumhin (versprechen, …)
silasowicz
8.8.2023, 13:23:40
Bzw. V
erklärungsirrtum:D