Öffentliches Recht
Grundrechte
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)
Koalition (Art. 9 Abs. 3 GG)
Definition: Koalition (Art. 9 Abs. 3 GG)
22. Februar 2025
3 Kommentare
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Was versteht man unter einer „Koalition“ (Art. 9 Abs. 3 GG)?
Eine Koalition gemäß Art. 9 Abs. 3 GG ist ein Sonderfall der Vereinigung, deren Hauptzweck in der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen liegt.
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