Öffentliches Recht
Grundrechte
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)
Vereinigung (Art. 9 Abs. 1 GG)
Definition: Vereinigung (Art. 9 Abs. 1 GG)
22. Februar 2025
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Was versteht man unter einer „Vereinigung“ (Art. 9 Abs. 1 GG)? Und was ist, im Verhältnis dazu, eine Koalition (Art. 9 Abs. 3 GG)?
Eine Vereinigung gemäß Art. 9 Abs. 1 GG ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen für eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck auf freiwilliger Basis bei Unterwerfung unter eine organisatorische Willensbildung. Eine Koalition gemäß Art. 9 Abs. 3 GG ist ein Sonderfall der Vereinigung, deren Hauptzweck in der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen liegt.
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